Aktuell wird im Netz diskutiert, ob die Veröffentlichung des Videos durch Selensky , mit dem dieser die Mitwirkung von (inzwischen gefangengenommenen) chinesischen Staatsbürgern in der russischen Armee darstellt, gegen das Verbot der entwürdigenden öffentlichen Darstellung von Kriegsgefangenen verstoßen könnte. Das Video ist z.B. bei der @Tagesschau zu finden.
Meine persönliche Meinung hierzu:
Da #China nicht im Krieg mit der #Ukraine ist, können Chinesen in der russischen Armee wohl nur Söldner sein. Söldner sind aber nach Art. 47 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1977 weder Kombattanten noch Kriegsgefangene. Daher haben sie im Krieg oder nach ihrer Gefangennahme keine Privilegien und für den Umgang mit ihnen gelten nur die elementarsten (humanitären) Grundsätze (Art. 75 ZP I). Selensky hat also mit der Veröffentlichung aus meiner Sicht nicht gegen das Humanitäre Völkerrecht #HVR verstoßen.
Endgültig würde diese Frage jedoch wohl durch den #IStGH zu klären sein.
#IHL #Völkerrecht #Kombattantenstatus #Kriegsgefangene #Söldner