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#teamdatenschutz

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Msd<p><span class="h-card" translate="no"><a href="https://social.tchncs.de/@kuketzblog" class="u-url mention" rel="nofollow noopener" target="_blank">@<span>kuketzblog</span></a></span> </p><p>Mal jenseits des Framings des Autors bei heise - was ist denn von den inhaltlichen Aussagen des jetzt ausscheidenden EDSB zu halten?</p><p><a href="https://social.tchncs.de/tags/teamdatenschutz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener" target="_blank">#<span>teamdatenschutz</span></a> <a href="https://social.tchncs.de/tags/microsoft359" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener" target="_blank">#<span>microsoft359</span></a></p><p><a href="https://www.edps.europa.eu/press-publications/press-news/press-releases/2025/european-commission-brings-use-microsoft-365-compliance-data-protection-rules-eu-institutions-and-bodies_en" rel="nofollow noopener" translate="no" target="_blank"><span class="invisible">https://www.</span><span class="ellipsis">edps.europa.eu/press-publicati</span><span class="invisible">ons/press-news/press-releases/2025/european-commission-brings-use-microsoft-365-compliance-data-protection-rules-eu-institutions-and-bodies_en</span></a></p>
Stiftung Datenschutz<p>🛠️ 11.09.2025, 18:00 Uhr</p><p>Praxis-Workshop für die Umsetzung</p><p>Wie dokumentiert man Verarbeitungstätigkeiten? Was ist bei Dienstleistern, Cloud-Tools und sensiblen Daten zu beachten? </p><p>📩Infos und Anmeldung: <a href="https://stiftungdatenschutz.org/veranstaltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht/grundlagen-workshop-fuer-die-praxis-datenschutz-koordinieren-und-umsetzen-2-588" rel="nofollow noopener" translate="no" target="_blank"><span class="invisible">https://</span><span class="ellipsis">stiftungdatenschutz.org/verans</span><span class="invisible">taltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht/grundlagen-workshop-fuer-die-praxis-datenschutz-koordinieren-und-umsetzen-2-588</span></a></p><p><a href="https://social.bund.de/tags/TeamDatenschutz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener" target="_blank">#<span>TeamDatenschutz</span></a> <a href="https://social.bund.de/tags/DSEhrenamt" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener" target="_blank">#<span>DSEhrenamt</span></a></p>

✅Heutige #DatenschutzWoche:

📱 Facebook-Seite der Bundesregierung bleibt online. VG Köln entschied: Meta, nicht das Bundespresseamt, ist für Cookie-Einwilligungen auf Facebook zuständig. Die Untersagung der @bfdi wurde aufgehoben – Berufung möglich.

🚆 OLG Frankfurt: Pflicht zur Angabe von Mail oder Handynummer für Sparpreise der DB ist rechtswidrig, solange keine analoge Alternative existiert.

🌍 Aktuelle Ausgabe: sds-links.de/DSW192

📨 Anmeldung: sds-links.de/Anmeldung-Datensc

Stiftung DatenschutzDatenschutzWoche vom 28. Juli 2025VG Köln: Bundesregierung darf Facebook-Fanpage vorerst weiterbetreiben OLG Frankfurt: Digitale Zugangshürden bei DB-Sparpreistickets rechtswidrig
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@lfdi_pressestelle @lfdi @dsk

BILD-Zeitung morgen so:

#Videoüberwachung illegal - Datenschützer bewirft Tübinger Oberortspolizist mit WATTEBÄLLCHEN

OB Palmer unbeeindruckt: Tübingen ist eine einzige KRIMINALITÄTSHÖLLE. Noch schießen wir nur Bilder! Jeder Tatort-Zuschauer weiß, dass ein Sheriff auch mal robust zulangen muss, ohne ständig im Gesetzbuch zu blättern.

Außerdem unterschlägt der @lfdi die Nummer 5. Vor dem Rechtsweg steht erst noch eine ernsthafte Gefährderansprache: „Du Du Du ….!“

#vollehaertedesrechtssstaats #peaksnowflake
#Teamdatenschutz
#Tuebingen #Palmer #Popcorn

🛒Verbraucherschützende klagen gegen Lidl wegen intransparenter Datennutzung in der „LidlPlus“-App: www1.wdr.de/nachrichten/app-li

@Frederick_Richter (Vorstand Stiftung Datenschutz):

„Bereits vor 3 Jahren haben wir das Prinzip ‚Daten gegen Dienstleistung‘ auf unserem #DatenTag intensiv diskutiert.

Wenn Nutzende die Auswertung ihrer Daten als Gegenleistung für Rabatte zulassen sollen, muss dieser private Datenhandel zumindest sehr transparent gestaltet sein.“

wdr.de · Rabatte gegen Daten: Darum gehts im Streit um "LidlPlus"-AppAv Jörg Schieb

@netzpolitik_feed weist zu Recht darauf hin, dass bildbasierte Gewalt immer problematisch ist. Egal ob durch echte oder KI-generierte Aufnahmen: netzpolitik.org/2025/bildbasie

@privacyDE: „Mit der Richtlinie 2024/1385 vom 24.5.24 hat die EU einen Mindeststandard zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen & häuslicher Gewalt geschaffen. Sie definiert erstmals EU-weit Straftatbestände digitaler Gewalt, die öffentlich gemacht werden, und muss bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.“

netzpolitik.org · Bildbasierte Gewalt: Wo war die Empörung, bevor es Deepfakes gab?Ausgerechnet der KI-Hype erzeugt Aufmerksamkeit für bildbasierte Gewalt. Als wäre das Problem nicht auch schon ernst gewesen, bevor es Deepfakes gab. Für Betroffene kann solche Trend-Politik gefährlich sein. Ein Kommentar.

💡 Einmal mehr wird bestätigt, dass die Herausgabepflicht gemäß dem Cloud Act alle Unternehmen betrifft, die an der US-Börse gelistet sind: itmagazine.ch/artikel/85137/Un

@privacyDE: „Insbesondere für die Nutzung von Diensten durch öffentliche Stellen ist eine europäische Lösung erforderlich. Das Argument, eine solche Lösung sei in Europa nicht machbar, ist unzutreffend. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, in diesem Bereich Großes in Bewegung zu setzen.“

Swiss IT Media GmbH · Unter Eid: Microsoft kann Schutz vor Cloud Act nicht garantierenAv Matthias Wintsch
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@kuketzblog Die Sache ist doch relativ klar, denn Stefan Hessel weiß ganz genau, dass im Vertrag mit Microsoft (unter Verstoß gegen die DS-GVO durch den Kunden) steht, dass der Kunde Microsoft erlaubt, Daten (auch außerhalb der EU) weiterzugeben, wenn das rechtlich erforderlich sei. Im Vertrag steht auch drin, dass der Kunde Microsoft beauftragt, Daten in die USA und andere Länder zu übermitteln. Also lügt Stefan Hessel offensichtlich bewusst, WENN er behauptet, dass keine Drittlandsübermittlung stattfindet.

Aber der Witz ist: Stefan Hessel lügt gar nicht. Denn er behauptet gar nicht, dass keine Drittlandsübermittlung stattfindet. Er behauptet, sie findet nicht statt, WENN im Vertrag geregelt sei, dass sie nicht stattfinde. Aber im Vertrag steht das ja gar nicht drin, also führt er uns nur an der Nase herum.

Genauer:
Schauen wir uns den Auftragsverarbeitungsvertrag („Datenschutznachtrag für Produkte und Services von Microsoft“) mit Microsoft an. Da steht drin: „Microsoft wird verarbeitete Daten nicht offenlegen oder zugänglich machen, außer: […] (3) wie gesetzlich vorgeschrieben.
[…]
Microsoft wird verarbeitete Daten gegenüber Strafverfolgungsbehörden nur offenlegen bzw. den Zugriff darauf ermöglichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
[…]
Wenn Microsoft aufgefordert wird, verarbeitete Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben oder diesen den Zugriff darauf einzuräumen, benachrichtigt Microsoft den Kunden unverzüglich und übermittelt eine Kopie der Anforderung, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.“

Mal abgesehen davon, dass sich dies nur auf die „verarbeiteten Daten“ (Begriffsdefinition lassen wir jetzt mal weg) bezieht und nicht auf alle „personenbezogenen Daten“ (die dem Schutz europäischen Rechts genießen) steht da ganz klar gar nicht das drin, was Stefan Hessel suggeriert. Denn es steht klar drin, dass Daten herausgegeben werden dürfen, wenn ein Gesetz das erfordert (ungeachtet des Staates in dem das Gesetz gilt). Das Widerspricht Artikel 48 DS-GVO.

Auch ansonsten steht im Vertrag klipp und klar drin, dass Drittlandsübermittlungen (konkret: in die USA „oder in jedes andere Land […] in dem Microsoft oder seine Unterauftragsverarbeiter tätig sind“) stattfinden:

„Kundendaten, Professional Services-Daten und personenbezogene Daten, die Microsoft im Auftrag des Kunden verarbeitet, dürfen nur gemäß den DPA-Bestimmungen und den nachstehend in diesem Abschnitt vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen an einen bestimmten geografischen Standort übermittelt und dort gespeichert und verarbeitet werden. Unter Berücksichtigung solcher Sicherheitsmaßnahmen beauftragt der Kunde Microsoft, Kundendaten, Professional Services-Daten und personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in jedes andere Land zu übermitteln, in dem Microsoft oder seine Unterauftragsverarbeiter tätig sind, und Kundendaten und personenbezogene Daten zur Bereitstellung der Produkte zu speichern und zu verarbeiten, ausgenommen wie an anderer Stelle in den DPA-Bestimmungen beschrieben.“

Also: Stefan Hessel lügt nicht, aber verwendet rhetorische Tricks: „Wenn XY, dann ABC“ – Aber XY ist gar nicht der Fall, ABC tritt gar nicht ein, also versucht er nur den Lesern einen Bären aufzubinden. Leider fällt heise schon wieder auf diesen billigen Trick herein.

📢 Einladung zum #DatenTag 2025

⚖️Datenschutz – Ein Grundrecht für die Gesellschaft

🗓 16. September 2025 | 10:00 Uhr

📍 Präsenzveranstaltung in Berlin und online als Livestream 🌐

Wir wollen über die Bedeutung des Datenschutzes in der heutigen Zeit sprechen – mit einem Rückblick auf seine Geschichte und einem Ausblick in seine Zukunft: Wie kommen wir (wieder) zu einer vor allem positiven Wahrnehmung dieses Grundrechts?

📅Anmeldung und Programm: stiftungdatenschutz.org/verans

✅Heute in der #DatenschutzWoche:

🔒EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum. Geplant sind u. a. weniger exzessive Nutzungsanreize und ein Schutz vor Lootboxen. Neu: eine App zur anonymen Altersverifizierung.

✔️ ICO zu MoD-Datenleck (UK): Nach dem Leak von 18.000 ARAP-Anträgen (2022) prüfte die Behörde das britische Verteidigungsministerium.

🌍 Aktuelle Ausgabe: sds-links.de/DSW191

📨 Anmeldung: sds-links.de/Anmeldung-Datensc

Stiftung DatenschutzDatenschutzWoche vom 21. Juli 2025EU-Kommission: Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum Großbritannien: ICO zum Datenabfluss im Verteidigungsministerium
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@bkastl
Wovon reden wir eigentlich die ganze Zeit. Microsoft ist ein US-Untermehmen, und wenn sogar deutsche Unternehmen wie die Telekom wegen #Trump den Schwanz einziehen, was erwartet man denn dann von einem einheimischen Unternehmen.

Für uns hierzulande ist es daher eigentlich ein Muss, weg von Microsoft und eigene Strukturen aufbauen.

Mit berechtigtem Interesse kommt man für die evangelische Aufsicht bei Fotos nicht allzu weit. Jedenfalls nicht ins Internet.

📷 BfD EKD zu Fotos bei kirchlichen Veranstaltungen
🗎 Durchführungsverordnung in Oldenburg
👉 Gesinnungspranger für Pfarrer*innen

artikel91.eu/2025/07/18/bitte-

Artikel 91 · Bitte recht freundlich – Wochenrückblick KW 29/2025
Mer fra Felix Neumann

📢 Dänemark plant Gesetz gegen #Deepfakes

Ziel: Ein Rechtsanspruch auf äußere Merkmale einer Person und schnelles Entfernen von Deepfakes aus sozialen Medien.

@privacyDE: „Mitgliedstaaten dürfen das nationale Schutzniveau erhöhen, solange der freie Datenverkehr in der EU nicht beeinträchtigt wird. Da Deepfakes meist für nicht anerkannte Zwecke genutzt werden, stehen EU-Datenschutzregeln dem dänischen Vorstoß voraussichtlich nicht entgegen.“

👉 deutschlandfunkkultur.de/daene

#TeamDatenschutz

Symbolbild künstliche Intelligenz: Fotomontage mit Auge einer Frau mit Binärcode und dem Schriftzug KI
Deutschlandfunk KulturDänemarks Regierung will "Copyright" auf eigene Stimme, Gesicht und Körper verankern

Das BMI plant per Verordnung, dass frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft in Melderegistern gespeichert und an Behörden übermittelt werden.

Kritik kommt von Verbänden und Politiker*innen: Zwangsouting, Verletzung der Intimsphäre, Gefahr von Diskriminierung.

Unklar bleibe, warum diese Daten nötig seien, wo z. B. die Steuer-ID zur Identifikation auch ohne alten Geschlechtseintrag funktioniere.

Zum Artikel von @netzpolitik_feed: netzpolitik.org/2025/selbstbes

netzpolitik.org · Selbstbestimmungsgesetz: Dobrindt plant Zwangsouting per VerordnungMit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.

Wichtiger Termin: Am 17.07.2025 um 10 Uhr findet vor dem Verwaltungsgericht Köln die mündliche Verhandlung in der Sache 13 K 1419/23, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung u.a. ./. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit statt. Die Kläger wenden sich gegen die Untersagung der von der Bundesregierung betriebenen Facebook-Fanpage durch @bfdi
Die Entscheidung wird auch für die kirchlichen Betreiber von Fanpages Auswirkungen haben. Wir können leider nicht dabei sein, aber wir sind gespannt und werden berichten! #teamdatenschutz