Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verbotsverfügung gegen den Journalisten Ulf Poschardt . Dieser hatte in einem
Welt-Artikel am 26.02.2025 behauptet, dass Campact e.V. vom Staat finanziert werde. Das Gericht entschied nun: Poschardt darf diese Lüge nicht wiederholen und nicht weiter verbreiten – andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate.
https://www.campact.de/presse/mitteilung/20250403-pm-poschardt/